Grundlehrgang |
 |
 |
 |
Der Grundlehrgang dient als Grundvoraussetzung für den Feuerwehrmann/frau um am Einsatzgeschehen teilzunehmen. |
 |
Voraussetzungen: |
Mindestalter 17 Jahre, Mitgliedschaft in einer Feuerwehr, Bescheinigung über erfolgte 16 std. Erste Hilfe Ausbildung (nicht älter als ein Jahr alt) |
Dauer: |
70 Stunden |
Lernziele: |
Grundtätigkeiten, wie z.B.: Herstellen der Löschwasserversorgung, Aufbau
eines Löschangriffs, Absichern von Einsatzstellen und vieles mehr |
 |
 |
|
 |
Funklehrgang |
 |
 |
 |
Der Sprechfunklehrgang berechtigt den Feuerwehrmann/frau zum Funken. |
 |
Voraussetzungen: |
Mindestalter 18 Jahre, erfolgreiche Teilnahme an einem Grundlehrgang, förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz |
Dauer: |
16 Stunden |
Lernziele: |
Die Inbetriebnahme und Wartung von Funkgeräten, Fehlersuche und Fehlerbehebung am Funkgerät, Kenntnisse über Datenschutz,
Kommunikation über das Funkgerät |
 |
 |
|
 |
Maschinistenlehrgang |
 |
 |
 |
Der Maschinistenlehrgang berechtigt zu Inbetriebnahmen von Pumpen und Aggregaten, sowie, soweit ein entsprechender Führerschein vorhanden, zum Fahren von Löschfahrzeugen. |
 |
Voraussetzungen: |
Mindestalter 19 Jahre, erfolgreiche Truppmannausbildung, gültige Fahrerlaubnis (mind. B), Der Lehrgang "Sprechfunk" soll vor dem Lehrgang "Maschinisten" abgeschlossen sein |
Dauer: |
35 Stunden |
Lernziele: |
Funktionsweise von Pumpen und Aggregate verstehen, Motorenkunde,
physikalische Grundlagen, Fördern von Wasser über lange Wegstrecken |
 |
 |
|